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AI Act und Chatbot: Was Art. 50 jetzt verlangt

Seit 2. August 2026 gilt die Kennzeichnungspflicht der KI-Verordnung für Chatbots. Was du als Website-Betreiber tun solltest: Checkliste und Rollen erklärt.

Mignuti 6 Min. Lesezeit
Chatfenster mit KI-Hinweis über dem Eingabefeld: der vollständige Satz und darunter der Kurzhinweis „KI · kann irren“
Inhalt
  1. Was der AI Act in Art. 50 für Chatbots regelt
  2. Anbieter oder Betreiber: Welche Rolle hast du?
  3. Checkliste für Website-Betreiber
  4. Was droht bei Verstößen?
  5. Der KI-Omnibus: Was sich geändert hat und was nicht
  6. So setzt Mignuti Chatbot die Kennzeichnung um
  7. Was wir nicht für dich erledigen können

Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 der KI-Verordnung (AI Act). Für jeden Chatbot auf einer Website heißt das: Besucher müssen erfahren, dass sie mit einer KI schreiben und nicht mit einem Menschen. Die Kennzeichnungspflicht der KI-Verordnung für Chatbots klingt nach viel Bürokratie, ist im Alltag aber überschaubar. Hier steht, wen sie trifft, was du als Website-Betreiber konkret tun solltest und wie wir das im Mignuti-Widget gelöst haben.

Keine Rechtsberatung. Dieser Artikel erklärt die Rechtslage allgemein, so wie wir sie verstehen (Stand: Oktober 2026). Er ersetzt keine Beratung durch eine Anwältin oder einen Anwalt für deinen konkreten Fall.

Was der AI Act in Art. 50 für Chatbots regelt

Die KI-Verordnung ist die Verordnung (EU) 2024/1689. Für Chatbots sind vor allem zwei Absätze in Artikel 50 wichtig:

  • Absatz 1: KI-Systeme, die direkt mit Menschen interagieren, müssen so gestaltet sein, dass die Menschen informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren. Ausnahme: Es ist für eine verständige, aufmerksame Person ohnehin offensichtlich.
  • Absatz 5: Diese Information muss „klar und eindeutig“ sein, spätestens bei der ersten Interaktion kommen und barrierefrei sein.

Absatz 2 betrifft etwas anderes: Anbieter generativer KI müssen deren Ausgaben, auch Text, maschinenlesbar als KI-erzeugt markieren. Das ist eine technische Pflicht des Anbieters, nicht deine als Website-Betreiber. Absatz 4 richtet sich zwar an Betreiber, betrifft aber nur Deepfakes und KI-Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Ein Kundenservice-Chat fällt in der Regel nicht darunter.

Ein Tipp vorab: Verlass dich nicht auf die „Offensichtlich“-Ausnahme. Ob etwas offensichtlich ist, lässt sich im Streitfall schwer beweisen. Ein sichtbarer Hinweis kostet dich nichts.

Anbieter oder Betreiber: Welche Rolle hast du?

Die Verordnung unterscheidet zwei Rollen (Art. 3 Nr. 3 und 4):

  • Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und unter eigenem Namen in Verkehr bringt.
  • Betreiber ist, wer ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet.

Bindest du ein fertiges Chat-Widget eines Dienstleisters auf deiner Website ein, bist du in aller Regel Betreiber. Die Pflicht aus Absatz 1 trifft dem Wortlaut nach den Anbieter, also das Unternehmen, das den Chatbot baut. Heißt das, dich geht es nichts an? Nicht ganz. Der Hinweis erscheint auf deiner Website, vor deinen Kunden. Wenn du ihn versteckst, wegschaltest oder überdeckst, hast du ein Problem geschaffen, das sich nicht mehr allein beim Anbieter abladen lässt.

Unklar ist ein Sonderfall: Wer einen Chatbot vollständig unter eigener Marke anbietet (White-Label), könnte selbst in die Anbieterrolle rutschen. Die Verordnung regelt solche Rollenwechsel ausdrücklich nur für Hochrisiko-Systeme. Wenn du einen Bot unter deinem Namen an eigene Kunden weitergibst, etwa als Agentur, lass das prüfen.

Checkliste für Website-Betreiber

Diese Punkte kannst du in einer Viertelstunde abhaken:

  1. Hinweis sichtbar beim ersten Kontakt. Öffne dein Chat-Widget wie ein Besucher. Steht der KI-Hinweis da, bevor die erste Nachricht geschrieben ist?
  2. Nicht versteckt. Kein winziger grauer Text, keine Info nur hinter einem Klick, kein Hinweis, den eigenes CSS überdeckt.
  3. Nicht nur in AGB oder Fußzeile. Ein Satz in den AGB oder ganz unten auf der Seite erreicht niemanden „spätestens bei der ersten Interaktion“. Er kann ergänzen, aber nicht ersetzen.
  4. Barrierefrei. Der Hinweis muss auch mit Screenreader, mit Tastatur und bei Vergrößerung wahrnehmbar sein. Genug Kontrast gehört dazu.
  5. Nicht wegbranden. Wenn du das Widget an deine Marke anpasst oder das Anbieter-Logo entfernst: Der KI-Hinweis bleibt.
  6. Vertrag mit dem Anbieter prüfen. Steht drin, dass der Anbieter die Kennzeichnung liefert, und was du nicht verändern darfst? Schau auch, wie der Anbieter mit der maschinenlesbaren Markierung nach Absatz 2 umgeht.
  7. KI-Kompetenz im Team. Artikel 4 verlangt von Anbietern und Betreibern, Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ihres Personals zu ergreifen. Für einen Website-Chatbot reicht oft schon wenig: Wer die Gespräche liest, sollte wissen, dass der Bot irren kann, wie man Antworten prüft und wo man falsche Antworten korrigiert.
  8. Dokumentieren. Ein Screenshot des Widgets mit Hinweis, das Datum, der Vertrag und eine kurze Notiz zu den Schulungsmaßnahmen. Damit kannst du bei einer Anfrage zeigen, was du getan hast.

Was droht bei Verstößen?

Nüchtern betrachtet: Art. 99 Abs. 4 sieht für Verstöße unter anderem gegen Art. 50 Geldbußen bis 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups gilt nach Absatz 6 jeweils der niedrigere Betrag. Das sind Obergrenzen, keine Regelstrafen.

In Deutschland ist nach Angaben des Bundesdigitalministeriums die Bundesnetzagentur die zentrale Marktüberwachungsbehörde und bietet einen KI-Service-Desk für Fragen an. Die EU-Kommission hat außerdem Leitlinien zu den Transparenzpflichten veröffentlicht, die beim Auslegen helfen.

Der KI-Omnibus: Was sich geändert hat und was nicht

Im Juli 2026 hat die EU mit der Verordnung (EU) 2026/1744 einige Teile der KI-Verordnung nachjustiert. In Kraft seit dem 27. Juli 2026. Für Chatbots auf Websites ist wichtig:

  • Unverändert: Art. 50 Abs. 1 und 5. Die Kennzeichnungspflicht für Chatbots gilt also wie geplant seit dem 2. August 2026.
  • Neu: Für die maschinenlesbare Markierung nach Absatz 2 gibt es eine Übergangsfrist von vier Monaten für generative Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, also bis zum 2. Dezember 2026. Das betrifft die Anbieter.
  • Geändert: Art. 4 zur KI-Kompetenz. Gefordert sind jetzt Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz, kein bestimmtes garantiertes Niveau.
  • Verschoben: die Pflichten für Hochrisiko-Systeme. Ein normaler Kundenservice-Bot ist kein Hochrisiko-System.

Kurz: Der Omnibus verschafft Luft bei Hochrisiko-KI und bei der technischen Markierung. Der sichtbare Hinweis im Chat ist davon nicht betroffen.

So setzt Mignuti Chatbot die Kennzeichnung um

Jedes Mignuti-Widget zeigt im Chatfenster einen KI-Hinweis, sobald das Chatfenster erscheint, noch bevor die erste Frage gestellt ist. Auf Deutsch lautet er: „Dieser Chat nutzt KI. Antworten können Fehler enthalten. Bitte keine sensiblen Daten teilen.“ Der Satz erscheint in der Sprache des Widgets, das Widget kennt zehn Sprachen.

Besucher können den langen Satz einklappen. Er verschwindet dann aber nicht, sondern bleibt als kurzer, dauerhafter Marker stehen: „KI · kann irren“. Das Widget merkt sich diese Wahl pro Besucher. Ganz ausblenden lässt sich der Hinweis nicht.

Für Screenreader ist der Hinweis mit dem Chatfenster und mit dem Eingabefeld verknüpft. Weil der Fokus beim Öffnen direkt ins Eingabefeld springt, lesen gängige Screenreader den KI-Hinweis so zusammen mit dem Feld vor, statt ihn zu überspringen.

Als Kunde kannst du den Hinweis nicht abschalten, in keinem Tarif. Auch nicht, wenn du im Pro-Tarif das „Powered by“-Badge entfernst oder im Enterprise-Tarif White-Label nutzt. Zusätzlich steht in unseren AGB, dass der Hinweis nicht verändert, verborgen, per CSS überschrieben oder deaktiviert werden darf. Damit ist Punkt 6 der Checkliste für unser Widget beantwortet.

Die maschinenlesbare Markierung nach Absatz 2 ist, wie oben beschrieben, eine Pflicht des Anbieters und nicht deine. Bei uns trägt jede Antwort, deren Text vom KI-Modell stammt, das Kennzeichen data-ai-generated="true" im Widget und ein entsprechendes Feld in Datenbank, Schnittstelle und Export. Feste Texte wie „Dazu habe ich keine Informationen“ sind bewusst nicht als KI-erzeugt markiert.

Unsere Transparenzerklärung zur KI-Verordnung findest du unter KI-Hinweis, alles zu Datenschutz und Sicherheit auf der Seite Vertrauen.

Was wir nicht für dich erledigen können

Ehrlich gesagt: Ein Widget kann den Hinweis zeigen, aber nicht dein Team schulen. Die Maßnahmen zur KI-Kompetenz nach Art. 4 und deine Dokumentation bleiben bei dir. Und wenn du den Bot für etwas einsetzt, das über Kundenservice und Website-Fragen hinausgeht, etwa für Entscheidungen über Menschen, gelten womöglich ganz andere Regeln. Dann lohnt sich eine rechtliche Prüfung.

Für den typischen Fall, einen Bot, der Fragen zu deinen Produkten, Leistungen und Öffnungszeiten beantwortet, gilt: Hinweis sichtbar lassen, Team kurz einweisen, Screenshot ablegen. Wenn du einen Chatbot suchst, bei dem der erste Punkt schon eingebaut ist, kannst du Mignuti Chatbot sieben Tage kostenlos testen.

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